Originaltitel: Robinson soll nicht sterben
Deutschland, 1963
Kinostart: unbekannt (FSK: unbekannt)
Der alte Daniel Dafoe war einst ein Berater des englischen Königs. Doch er fiel in Ungnade, und sein Stolz verbietet es ihm, den Monarchen um Verzeihung zu bitten. Eines Tages wird sein Sohn Tom verhaftet, weil er Schulden gemacht hat. Daniel könnte Tom helfen, indem er den König aufsucht, doch er weigert sich, denn auch das Verhältnis zwischen Vater und Sohn ist zerrüttet. Die junge Maud, die in Tom verliebt ist, schmiedet einen Plan: Sie tritt an Toms Stelle die Haftstrafe an, um Tom die Chance zu geben, mit seinem Vater ins Reine zu kommen. Doch Tom hat andere Pläne – er stiehlt seinem Vater dessen Manuskript zu „Robinson’s Insel“!
"Robinson soll nicht sterben" lautet der Titel dieses Märchens, das 1956 entstand. Obwohl mit Romy Schneider und Horst Buchholz prominent besetzt und basierend auf einem Drehbuch des späteren Bestseller-Autors Johannes Mario Simmel, ist der Film vollkommen in Vergessenheit geraten und heute so gut wie unbekannt. Schade, denn „Robinson darf nicht sterben“ ist nicht nur ein schönes Märchen für sonnige Sonntagnachmittage, der Film gehört ohne Zweifel auch zu den originelleren deutschen Produktionen der 50er Jahre, jenseits der eher anspruchslosen Heimatfilme oder der seinerzeit ebenso populären, moralinsauren Melodramen.
Dvd-besprechung
Im Rahmen einer „Romy Schneider Edition“ ist der Film auf DVD erschienen, wobei die Farben etwas blässlich wirken. Da der Verleiher KHE jedoch dafür bekannt ist, stets auf ein Maximum an Film- und Tonqualität zu achten, muss man wohl davon ausgehen, dass die Mutterkopie des Filmes in den letzten 47 Jahren etwas gelitten hat und mehr wohl nicht herauszuholen war!